Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über den Kauf von Kraftfahrzeugen zwischen der Granvia Autos GmbH (nachfolgend "Verkäufer") und dem Käufer.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular oder telefonisch gibt der Käufer ein unverbindliches Kaufinteresse bekannt.
(3) Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Übergabe des Fahrzeugs zustande. Mit diesem Vertragsabschluss wird die Anzahlung gemäß § 3 Abs 3 fällig.
(4) Alle Angaben zu Fahrzeugen (Ausstattung, technische Daten, Kilometerstand, etc.) wurden nach bestem Wissen erstellt. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nicht anderweitig vereinbart.
(2) Zahlungen können per Banküberweisung oder in bar erfolgen. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Bei Abschluss des Kaufvertrags im Sinne von § 2 Abs 3 ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu leisten; der Restbetrag ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Die Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet; sie ist kein Angeld im Sinne des § 908 ABGB.
Rücktritt und Verzug:
(4) Kommt ein Teil mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist der andere Teil berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Verzug vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist, kann ein pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises verlangt werden. Verbraucher sind berechtigt, zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, sofern der tatsächliche Schaden 10 % des Kaufpreises übersteigt. Gesetzliche Rechte, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bleiben unberührt.
(5) Tritt ein Teil vor Übergabe des Fahrzeuges unberechtigt vom Vertrag zurück, ist der andere Teil berechtigt, im Fall des Verschuldens einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises zu verlangen. Verbraucher sind berechtigt, zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, sofern der tatsächliche Schaden 10 % des Kaufpreises übersteigt.
(6) Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften (§ 11 FAGG) bleibt unberührt.
§ 4 Lieferung und Übergabe
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
(2) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am Betriebssitz des Verkäufers, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Die Gefahr geht mit Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über.
(4) Bei Lieferverzögerungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zu versichern.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, das Fahrzeug zurückzufordern.
§ 6 Gewährleistung
Für Verbraucher:
(1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs.
(2) Bei Gebrauchtfahrzeugen, deren Erstzulassung im Zeitpunkt der Übergabe mehr als ein Jahr zurückliegt, kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden, wenn dies im Kaufvertrag im Einzelnen mit dem Käufer ausgehandelt wird. Ohne eine solche individuelle Vereinbarung gilt die zweijährige Frist gemäß Abs (1).
(3) Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war; dies gilt nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.
(4) Bei einem Mangel hat der Käufer nach seiner Wahl Anspruch auf Verbesserung oder Austausch, es sei denn, die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder für den Verkäufer im Vergleich zur anderen Abhilfe mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Der Verkäufer hat die Abhilfe innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer vorzunehmen.
(5) Der Käufer kann Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer die Verbesserung oder den Austausch nicht, nicht fristgerecht oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten vorgenommen hat, wenn feststeht, dass die Abhilfe nicht fristgerecht oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgen kann, wenn trotz Abhilfe ein Mangel besteht oder erneut auftritt, wenn der Mangel derart schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Rücktritt gerechtfertigt ist, oder wenn der Verkäufer die Abhilfe verweigert. Bei einem geringfügigen Mangel ist die Auflösung des Vertrags ausgeschlossen; die übrigen Rechte bleiben unberührt.
(6) Für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2026 geschlossen werden: Erfolgt zur Herstellung des mangelfreien Zustands eine Verbesserung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr (§ 10 Abs 2a VGG). Vor der Abhilfe informiert der Verkäufer den Käufer über sein Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch und über die mögliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist (§ 12 Abs 2a VGG).
(7) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürlichen Verschleiß und auf Schäden, die erst nach Übergabe durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
(8) Eine vom Verkäufer oder Hersteller zusätzlich übernommene Garantie besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und schränkt die Rechte des Käufers aus der Gewährleistung in keiner Weise ein.
Für Unternehmer:
(9) Bei Verkäufen an Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(3) Bei Fahrzeugen, die bei uns vor Ort besichtigt und gekauft werden, besteht kein Widerrufsrecht.
§ 9 Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers gemäß der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Deutschlandsberg.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 11 Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.