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NoVA-Rechner 2016 – 2026

Ermitteln Sie in Sekunden die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Ihren Fahrzeugimport nach Österreich. Der Rechner deckt alle Erstzulassungs­jahre von 2016 bis 2026 ab — inklusive der Umstellung von NEFZ auf WLTP (ab 2020) sowie aller jährlichen Anpassungen von Basisabzug, Höchststeuersatz und Malusgrenze.

NoVA-Rechner 2016 – 2026

Gilt nur für Gebrauchtfahrzeuge, die zuvor in der EU/im EWR zugelassen waren; Tageszulassungen sind ausgenommen. Bei Importen aus Drittstaaten gilt die aktuelle Rechtslage mit dem aktuellen Wert, ohne Verminderung.

Bemessungsgrundlage (netto)
€ 42 000,00
NoVA-Satz (Basis 91 g/km, Höchstsatz 80 %)
10,00 %
NoVA-Grundbetrag
€ 4 200,00
− Abzugsposten
€ 350,00
+ CO₂-Malus (ab 155 g/km · 80 €/g)
€ 0,00
NoVA gesamt
€ 3 850,00

Berechnung nach § 6 NoVAG für die gewählte Rechtslage, in Cent gerechnet wie im offiziellen Rechner. Ab 2020 gilt der WLTP-Wert, davor NEFZ. Bei Gebrauchtfahrzeugen aus der EU/dem EWR gilt die Rechtslage der ersten EU-Zulassung; Malus und Abzugsposten werden nach § 6 Abs. 8 NoVAG um die Wertentwicklung vermindert. Die Berechnung ist unverbindlich.

Gegenprüfung: offizieller BMF-Rechner

Was ist die NoVA?

Die Normverbrauchsabgabe ist eine einmalige Zulassungssteuer, die in Österreich bei der erstmaligen Zulassung eines PKW oder Motorrads anfällt. Sie wird auf Basis des CO₂-Ausstoßes und des Nettopreises berechnet und ist auch bei Fahrzeugimporten aus Deutschland zu entrichten.

Formel im Überblick

  • Steuersatz % = (CO₂ − Basisabzug) ÷ 5, gedeckelt beim Höchststeuersatz des jeweiligen Jahres
  • Malus = (CO₂ − Schwelle) × Malus-Satz (nur wenn CO₂ die Schwelle überschreitet)
  • NoVA gesamt = max(0, Nettopreis × Satz%/100 + Malus − Abzugsposten)

Elektrofahrzeuge (0 g/km CO₂) sind vollständig NoVA-befreit.

NEFZ oder WLTP?

Für Erstzulassungen bis einschließlich 2019 wird der NEFZ-CO₂-Wert herangezogen, ab 2020 der (in der Regel höhere) WLTP-Wert. Der Rechner wählt automatisch den passenden Standard je nach Zulassungsjahr.

Sie importieren aus Deutschland?

Lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber zum Autoimport Deutschland → Österreich — inklusive Typisierung, Umsatzsteuer und Zulassung. Oder entdecken Sie unsere Fahrzeuge – die NoVA ist bereits im Preis enthalten.

Hinweis: Die Berechnung erfolgt nach § 6 NoVAG unter Verwendung der jährlich gültigen Parameter. Zur Querprüfung steht der offizielle BMF-Rechner zur Verfügung.