Autoimport Deutschland → Österreich: NoVA, Typisierung & Zusatzkosten

    Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

    Ein Premium-Gebrauchtwagen aus Deutschland kann attraktiv sein — aber nur, wenn Sie die österreichischen Zusatzkosten kennen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, womit Sie rechnen müssen: von der NoVA-Berechnung bis zur Zulassung.

    Kurzüberblick: Diese Kostenblöcke fallen an

    • Kaufpreis beim deutschen Händler oder Privatverkäufer (netto oder brutto)
    • Transport / Überstellung nach Österreich (ca. 300 – 1.200 €)
    • NoVA (Normverbrauchsabgabe) — CO₂-abhängig, siehe Rechnung unten
    • Umsatzsteuer nur bei "Neufahrzeug" im Sinne des UStG (unter 6 Monate / 6.000 km)
    • Einzelgenehmigung / Typisierung (150 – 400 €)
    • Zulassung & Kennzeichen (ca. 200 €)
    • Motorbezogene Versicherungssteuer (laufend, monatlich)

    1. NoVA — Normverbrauchsabgabe berechnen

    Die aktuelle NoVA-Formel (2026)

    Der Steuersatz in Prozent ergibt sich aus:
    Steuersatz % = (CO₂-Wert WLTP − 112) / 5

    Der Höchstsatz ist mit 50 % gedeckelt. Ab 155 g/km CO₂ kommt ein zusätzlicher Malusbetrag (aktuell 80 € je g über 155 g/km) hinzu. Elektrofahrzeuge sind vollständig NoVA-befreit.

    Bemessungsgrundlage: Der Nettokaufpreis des Fahrzeugs (bei Regelbesteuerung) oder der gemeine Wert (bei Differenzbesteuerung / Privatimport).

    Rechenbeispiel

    BMW X3 xDrive30e, Nettopreis 42.000 €, CO₂ nach WLTP: 142 g/km.

    • Satz: (142 − 112) / 5 = 6 %
    • NoVA-Grundbetrag: 42.000 € × 6 % = 2.520 €
    • Malus: kein Malus, da unter 155 g/km
    • NoVA gesamt: 2.520 €

    NoVA-Rechner — jetzt selbst berechnen

    Geben Sie CO₂-Ausstoß (WLTP) und Nettopreis ein — der Rechner ermittelt Steuersatz, Grundbetrag, Malus und die gesamte NoVA in Echtzeit.

    NoVA-Rechner 2016 – 2026

    Formel & Grenzwerte gemäß EZ-Jahr

    0 g/km = E-Fahrzeug (NoVA-befreit)

    Bemessungsgrundlage § 5 NoVAG

    Steuersatz (Basis 82 g/km, Deckel 80 %)12,00 %
    NoVA-Grundbetrag€ 5.040
    Malus (ab 155 g/km · 80 €/g)€ 0
    Abzugsposten− € 350
    NoVA gesamt€ 4.690

    Unverbindliche Berechnung nach § 6a NoVAG für das gewählte Erstzulassungsjahr. Ab 2020 gilt der WLTP-Wert, davor NEFZ. Verbindliche Werte ergeben sich aus dem NoVA-Bescheid des Finanzamts.

    2. Umsatzsteuer — wann fällt sie an?

    Entscheidend ist der Unterschied zwischen Neufahrzeug und Gebrauchtfahrzeug im Sinne des UStG:

    • Neufahrzeug (Erstzulassung ≤ 6 Monate oder Kilometerstand ≤ 6.000 km): Erwerb wird in Österreich mit 20 % USt. besteuert. Die deutsche Umsatzsteuer wird bei Nettobezug nicht ausgewiesen bzw. vom Händler erstattet.
    • Gebrauchtwagen (älter als 6 Monate und über 6.000 km): Keine österreichische Erwerbsteuer. Die deutsche USt. bleibt Bestandteil des Kaufpreises (bei Regelbesteuerung des deutschen Händlers) oder es gilt Differenzbesteuerung nach § 24 UStG.

    3. Typisierung — Einzelgenehmigung nach § 31 KFG

    COC-Papier meist ausreichend

    Bei allen EU-Neufahrzeugen liegt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei. Damit entfällt in der Regel eine technische Einzelprüfung — die Landesbehörde übernimmt die Daten direkt.

    Fehlt das COC-Papier oder wurde das Fahrzeug umgebaut, ist eine Einzelgenehmigung bei ÖAMTC, ARBÖ oder einer Landesprüfstelle erforderlich. Kosten: 150 € – 400 €.

    4. Erforderliche Dokumente — Checkliste

    • Kaufvertrag mit ausgewiesener Steuer bzw. Differenzbesteuerung
    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) falls vorhanden
    • COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
    • Personalausweis oder Reisepass + Meldezettel
    • Gültige § 57a-Begutachtung ("Pickerl") — Nachweis vor Zulassung
    • NoVA-Erklärung (NOVA 1 / NOVA 2) beim zuständigen Finanzamt
    • Nachweis Versicherung (Deckungskarte)

    5. Ablauf Schritt für Schritt

    1. Fahrzeug prüfen & kaufen — Historie (Carfax/Autoscout24), Zustandsbericht, ggf. Vor-Ort-Termin.
    2. Transport per Autotransporter oder Überstellungsfahrt mit deutschem Kurzzeitkennzeichen.
    3. NoVA-Erklärung beim Finanzamt — Formulare NOVA 1 (Händler) oder NOVA 2 (Privat). Nach Zahlung erhalten Sie den Nachweis über FinanzOnline.
    4. § 57a-Begutachtung ("Pickerl") bei ÖAMTC oder Werkstatt.
    5. Zulassung bei einer Zulassungsstelle (Versicherung) — Kennzeichen, Zulassungsschein, motorbezogene Versicherungssteuer.

    Typische Fallstricke

    • Falsche CO₂-Werte: NEDC-Werte sind nicht mehr zulässig — ausschließlich WLTP zählt für die NoVA.
    • Differenzbesteuerung übersehen: bei privaten Verkäufern oder Händlern nach § 24 UStG gelten andere Bemessungsgrundlagen.
    • Fehlende COC: verzögert die Zulassung um Wochen — vor Kauf beim Verkäufer anfordern.
    • Motorbezogene Versicherungssteuer: seit 2020 ebenfalls CO₂-abhängig — laufende Kosten oft unterschätzt.

    FAQ

    Wie hoch ist die NoVA beim Import aus Deutschland?

    Steuersatz = (CO₂-Wert WLTP − 112) / 5, max. 50 %. Ab 155 g/km CO₂ zusätzlich Malusbetrag. Elektrofahrzeuge sind komplett befreit.

    Muss ich beim EU-Import 20 % USt. zahlen?

    Nur bei Neufahrzeugen (≤ 6 Monate oder ≤ 6.000 km). Ältere Gebrauchtwagen aus Deutschland lösen keine österreichische Erwerbsteuer aus.

    Was kostet die Typisierung?

    150 € – 400 € bei ÖAMTC, ARBÖ oder Landesprüfstelle. Bei vorhandenem COC-Papier entfällt die Einzelprüfung meist.

    Wie lange dauert der gesamte Importprozess?

    Bei vollständigen Unterlagen 2 – 4 Wochen: Transport, NoVA-Bescheid, Typisierung und Zulassung.

    Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuersätze und Regelungen können sich ändern — aktuelle Werte immer beim BMF (bmf.gv.at) prüfen. Stand: Juli 2026.