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Autoimport Deutschland → Österreich: NoVA, Typisierung & Zusatzkosten

Ein Premium-Gebrauchtwagen aus Deutschland kann attraktiv sein — aber nur, wenn Sie die österreichischen Zusatzkosten kennen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, womit Sie rechnen müssen: von der NoVA-Berechnung bis zur Zulassung.

Zuletzt aktualisiert: September 2026

Kurzüberblick: Diese Kostenblöcke fallen an

  • Kaufpreis beim deutschen Händler oder Privatverkäufer (netto oder brutto)
  • Transport / Überstellung nach Österreich (ca. 300 – 1.200 €)
  • NoVA (Normverbrauchsabgabe) — CO₂-abhängig, siehe Rechnung unten
  • Umsatzsteuer nur bei "Neufahrzeug" im Sinne des UStG (≤ 6 Monate oder ≤ 6.000 km)
  • Typisierung: mit COC-Papier max. 180 €, ohne COC-Papier bis zu ca. 400 – 500 €
  • Zulassung & Kennzeichen (ca. 200 €, genau wie bei einem in Österreich gekauften Fahrzeug)
  • Motorbezogene Versicherungssteuer (laufend, monatlich)

1. NoVA — Normverbrauchsabgabe berechnen

Die aktuelle NoVA-Formel (2026)

Der Steuersatz in Prozent ergibt sich aus:
Steuersatz % = (CO₂-Wert WLTP − 91) / 5

Der Höchstsatz ist mit 80 % gedeckelt. Ab 155 g/km CO₂ kommt ein zusätzlicher Malusbetrag (aktuell 80 € je g über 155 g/km) hinzu. Von der errechneten Steuer werden 350 € Abzugsposten abgezogen. Elektrofahrzeuge sind vollständig NoVA-befreit.

Bemessungsgrundlage: Der Nettokaufpreis des Fahrzeugs (bei Regelbesteuerung) oder der gemeine Wert (bei Differenzbesteuerung / Privatimport).

Rechenbeispiel

BMW X3 xDrive30e, Nettopreis 42.000 €, CO₂ nach WLTP: 142 g/km.

  • Satz: (142 − 91) / 5 = 10 %
  • NoVA-Grundbetrag: 42.000 € × 10 % = 4.200 €
  • Malus: kein Malus, da unter 155 g/km
  • Abzugsposten: − 350 €
  • NoVA gesamt: 3.850 €

NoVA-Rechner — jetzt selbst berechnen

Geben Sie CO₂-Ausstoß (WLTP) und Nettopreis ein — der Rechner ermittelt Steuersatz, Grundbetrag, Malus und die gesamte NoVA in Echtzeit.

NoVA-Rechner 2016 – 2026

Gilt nur für Gebrauchtfahrzeuge, die zuvor in der EU/im EWR zugelassen waren; Tageszulassungen sind ausgenommen. Bei Importen aus Drittstaaten gilt die aktuelle Rechtslage mit dem aktuellen Wert, ohne Verminderung.

Bemessungsgrundlage (netto)
€ 42 000,00
NoVA-Satz (Basis 91 g/km, Höchstsatz 80 %)
10,00 %
NoVA-Grundbetrag
€ 4 200,00
− Abzugsposten
€ 350,00
+ CO₂-Malus (ab 155 g/km · 80 €/g)
€ 0,00
NoVA gesamt
€ 3 850,00

Berechnung nach § 6 NoVAG für die gewählte Rechtslage, in Cent gerechnet wie im offiziellen Rechner. Ab 2020 gilt der WLTP-Wert, davor NEFZ. Bei Gebrauchtfahrzeugen aus der EU/dem EWR gilt die Rechtslage der ersten EU-Zulassung; Malus und Abzugsposten werden nach § 6 Abs. 8 NoVAG um die Wertentwicklung vermindert. Die Berechnung ist unverbindlich.

Gegenprüfung: offizieller BMF-Rechner

2. Umsatzsteuer — wann fällt sie an?

Entscheidend ist der Unterschied zwischen Neufahrzeug und Gebrauchtfahrzeug im Sinne des UStG:

  • Neufahrzeug (Erstzulassung ≤ 6 Monate oder Kilometerstand ≤ 6.000 km): Erwerb wird in Österreich mit 20 % USt. besteuert. Die deutsche Umsatzsteuer wird bei Nettobezug nicht ausgewiesen bzw. vom Händler erstattet.
  • Gebrauchtwagen (älter als 6 Monate und über 6.000 km): Keine österreichische Erwerbsteuer. Die deutsche USt. bleibt Bestandteil des Kaufpreises (bei Regelbesteuerung des deutschen Händlers) oder es gilt Differenzbesteuerung nach § 24 UStG.

3. Typisierung — Einzelgenehmigung nach § 31 KFG

COC-Papier meist ausreichend

Bei allen EU-Neufahrzeugen liegt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei. Damit entfällt in der Regel eine technische Einzelprüfung — die Daten werden direkt in die Genehmigungsdatenbank eingetragen. Die Kosten dafür sind gesetzlich mit 180 € gedeckelt.

Fehlt das COC-Papier oder wurde das Fahrzeug umgebaut, ist eine Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle erforderlich. Kosten: rund 150 € Behördenkosten plus die erforderlichen Nachweise, insgesamt bis zu ca. 400 – 500 €.

4. Erforderliche Dokumente — Checkliste

  • Kaufvertrag mit ausgewiesener Steuer bzw. Differenzbesteuerung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) falls vorhanden
  • COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldezettel
  • Gültige § 57a-Begutachtung ("Pickerl") — Nachweis vor Zulassung
  • NoVA-Erklärung (NOVA 1 / NOVA 2) beim zuständigen Finanzamt
  • Nachweis Versicherung (Deckungskarte)

5. Ablauf Schritt für Schritt

  • Fahrzeug prüfen & kaufen — Historie (Carfax/Autoscout24), Zustandsbericht, ggf. Vor-Ort-Termin.
  • Transport per Autotransporter oder Überstellungsfahrt mit deutschem Kurzzeitkennzeichen.
  • NoVA-Erklärung beim Finanzamt — Formulare NOVA 1 (Händler) oder NOVA 2 (Privat). Nach Zahlung erhalten Sie den Nachweis über FinanzOnline.
  • § 57a-Begutachtung ("Pickerl") bei ÖAMTC oder Werkstatt.
  • Zulassung bei einer Zulassungsstelle (Versicherung) — Kennzeichen, Zulassungsschein, motorbezogene Versicherungssteuer.

Typische Fallstricke

  • Falsche CO₂-Werte: Für Erstzulassungen ab 2020 zählt ausschließlich der WLTP-Wert, für ältere Fahrzeuge der NEFZ-Wert.
  • Differenzbesteuerung übersehen: bei privaten Verkäufern oder Händlern nach § 24 UStG gelten andere Bemessungsgrundlagen.
  • Fehlende COC: verzögert die Zulassung um Wochen — vor Kauf beim Verkäufer anfordern.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: seit 2020 ebenfalls CO₂-abhängig — laufende Kosten oft unterschätzt.

FAQ

Wie hoch ist die NoVA beim Import aus Deutschland?

Steuersatz = (CO₂-Wert WLTP − 91) / 5, max. 80 %, abzüglich 350 €. Ab 155 g/km CO₂ zusätzlich Malusbetrag. Elektrofahrzeuge sind komplett befreit.

Muss ich beim EU-Import 20 % USt. zahlen?

Nur bei Neufahrzeugen (≤ 6 Monate oder ≤ 6.000 km). Ältere Gebrauchtwagen aus Deutschland lösen keine österreichische Erwerbsteuer aus.

Was kostet die Typisierung?

Mit COC-Papier höchstens 180 € für die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank (gesetzlich gedeckelt). Ohne COC-Papier ist eine Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle nötig: rund 150 € Behördenkosten plus die erforderlichen Nachweise, insgesamt bis zu ca. 400 – 500 €.

Wie lange dauert der gesamte Importprozess?

Bei vollständigen Unterlagen 2–4 Wochen ab Bestellung: Transport, NoVA-Abwicklung, Typisierung und Zulassung.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuersätze und Regelungen können sich ändern — aktuelle Werte immer beim BMF (bmf.gv.at) prüfen. Stand: September 2026.