Autoimport Deutschland → Österreich: NoVA, Typisierung & Zusatzkosten
Ein Premium-Gebrauchtwagen aus Deutschland kann attraktiv sein — aber nur, wenn Sie die österreichischen Zusatzkosten kennen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, womit Sie rechnen müssen: von der NoVA-Berechnung bis zur Zulassung.
Zuletzt aktualisiert: September 2026
Kurzüberblick: Diese Kostenblöcke fallen an
- Kaufpreis beim deutschen Händler oder Privatverkäufer (netto oder brutto)
- Transport / Überstellung nach Österreich (ca. 300 – 1.200 €)
- NoVA (Normverbrauchsabgabe) — CO₂-abhängig, siehe Rechnung unten
- Umsatzsteuer nur bei "Neufahrzeug" im Sinne des UStG (≤ 6 Monate oder ≤ 6.000 km)
- Typisierung: mit COC-Papier max. 180 €, ohne COC-Papier bis zu ca. 400 – 500 €
- Zulassung & Kennzeichen (ca. 200 €, genau wie bei einem in Österreich gekauften Fahrzeug)
- Motorbezogene Versicherungssteuer (laufend, monatlich)
1. NoVA — Normverbrauchsabgabe berechnen
Die aktuelle NoVA-Formel (2026)
Der Steuersatz in Prozent ergibt sich aus:
Steuersatz % = (CO₂-Wert WLTP − 91) / 5
Der Höchstsatz ist mit 80 % gedeckelt. Ab 155 g/km CO₂ kommt ein zusätzlicher Malusbetrag (aktuell 80 € je g über 155 g/km) hinzu. Von der errechneten Steuer werden 350 € Abzugsposten abgezogen. Elektrofahrzeuge sind vollständig NoVA-befreit.
Bemessungsgrundlage: Der Nettokaufpreis des Fahrzeugs (bei Regelbesteuerung) oder der gemeine Wert (bei Differenzbesteuerung / Privatimport).
Rechenbeispiel
BMW X3 xDrive30e, Nettopreis 42.000 €, CO₂ nach WLTP: 142 g/km.
- Satz: (142 − 91) / 5 = 10 %
- NoVA-Grundbetrag: 42.000 € × 10 % = 4.200 €
- Malus: kein Malus, da unter 155 g/km
- Abzugsposten: − 350 €
- NoVA gesamt: 3.850 €
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NoVA-Rechner 2016 – 2026
Gilt nur für Gebrauchtfahrzeuge, die zuvor in der EU/im EWR zugelassen waren; Tageszulassungen sind ausgenommen. Bei Importen aus Drittstaaten gilt die aktuelle Rechtslage mit dem aktuellen Wert, ohne Verminderung.
- Bemessungsgrundlage (netto)
- € 42 000,00
- NoVA-Satz (Basis 91 g/km, Höchstsatz 80 %)
- 10,00 %
- NoVA-Grundbetrag
- € 4 200,00
- − Abzugsposten
- € 350,00
- + CO₂-Malus (ab 155 g/km · 80 €/g)
- € 0,00
- NoVA gesamt
- € 3 850,00
Berechnung nach § 6 NoVAG für die gewählte Rechtslage, in Cent gerechnet wie im offiziellen Rechner. Ab 2020 gilt der WLTP-Wert, davor NEFZ. Bei Gebrauchtfahrzeugen aus der EU/dem EWR gilt die Rechtslage der ersten EU-Zulassung; Malus und Abzugsposten werden nach § 6 Abs. 8 NoVAG um die Wertentwicklung vermindert. Die Berechnung ist unverbindlich.
2. Umsatzsteuer — wann fällt sie an?
Entscheidend ist der Unterschied zwischen Neufahrzeug und Gebrauchtfahrzeug im Sinne des UStG:
- Neufahrzeug (Erstzulassung ≤ 6 Monate oder Kilometerstand ≤ 6.000 km): Erwerb wird in Österreich mit 20 % USt. besteuert. Die deutsche Umsatzsteuer wird bei Nettobezug nicht ausgewiesen bzw. vom Händler erstattet.
- Gebrauchtwagen (älter als 6 Monate und über 6.000 km): Keine österreichische Erwerbsteuer. Die deutsche USt. bleibt Bestandteil des Kaufpreises (bei Regelbesteuerung des deutschen Händlers) oder es gilt Differenzbesteuerung nach § 24 UStG.
3. Typisierung — Einzelgenehmigung nach § 31 KFG
COC-Papier meist ausreichend
Bei allen EU-Neufahrzeugen liegt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei. Damit entfällt in der Regel eine technische Einzelprüfung — die Daten werden direkt in die Genehmigungsdatenbank eingetragen. Die Kosten dafür sind gesetzlich mit 180 € gedeckelt.
Fehlt das COC-Papier oder wurde das Fahrzeug umgebaut, ist eine Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle erforderlich. Kosten: rund 150 € Behördenkosten plus die erforderlichen Nachweise, insgesamt bis zu ca. 400 – 500 €.
4. Erforderliche Dokumente — Checkliste
- Kaufvertrag mit ausgewiesener Steuer bzw. Differenzbesteuerung
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) falls vorhanden
- COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Personalausweis oder Reisepass + Meldezettel
- Gültige § 57a-Begutachtung ("Pickerl") — Nachweis vor Zulassung
- NoVA-Erklärung (NOVA 1 / NOVA 2) beim zuständigen Finanzamt
- Nachweis Versicherung (Deckungskarte)
5. Ablauf Schritt für Schritt
- Fahrzeug prüfen & kaufen — Historie (Carfax/Autoscout24), Zustandsbericht, ggf. Vor-Ort-Termin.
- Transport per Autotransporter oder Überstellungsfahrt mit deutschem Kurzzeitkennzeichen.
- NoVA-Erklärung beim Finanzamt — Formulare NOVA 1 (Händler) oder NOVA 2 (Privat). Nach Zahlung erhalten Sie den Nachweis über FinanzOnline.
- § 57a-Begutachtung ("Pickerl") bei ÖAMTC oder Werkstatt.
- Zulassung bei einer Zulassungsstelle (Versicherung) — Kennzeichen, Zulassungsschein, motorbezogene Versicherungssteuer.
Typische Fallstricke
- Falsche CO₂-Werte: Für Erstzulassungen ab 2020 zählt ausschließlich der WLTP-Wert, für ältere Fahrzeuge der NEFZ-Wert.
- Differenzbesteuerung übersehen: bei privaten Verkäufern oder Händlern nach § 24 UStG gelten andere Bemessungsgrundlagen.
- Fehlende COC: verzögert die Zulassung um Wochen — vor Kauf beim Verkäufer anfordern.
- Motorbezogene Versicherungssteuer: seit 2020 ebenfalls CO₂-abhängig — laufende Kosten oft unterschätzt.
FAQ
Wie hoch ist die NoVA beim Import aus Deutschland?
Steuersatz = (CO₂-Wert WLTP − 91) / 5, max. 80 %, abzüglich 350 €. Ab 155 g/km CO₂ zusätzlich Malusbetrag. Elektrofahrzeuge sind komplett befreit.
Muss ich beim EU-Import 20 % USt. zahlen?
Nur bei Neufahrzeugen (≤ 6 Monate oder ≤ 6.000 km). Ältere Gebrauchtwagen aus Deutschland lösen keine österreichische Erwerbsteuer aus.
Was kostet die Typisierung?
Mit COC-Papier höchstens 180 € für die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank (gesetzlich gedeckelt). Ohne COC-Papier ist eine Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle nötig: rund 150 € Behördenkosten plus die erforderlichen Nachweise, insgesamt bis zu ca. 400 – 500 €.
Wie lange dauert der gesamte Importprozess?
Bei vollständigen Unterlagen 2–4 Wochen ab Bestellung: Transport, NoVA-Abwicklung, Typisierung und Zulassung.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuersätze und Regelungen können sich ändern — aktuelle Werte immer beim BMF (bmf.gv.at) prüfen. Stand: September 2026.